Wir möchten an dieser Stelle zwei kommunale Vorgänge unterscheiden, die parallel zueinander ablaufen – bei der U5-Verlängerung ins Europaviertel wie bei anderen Projekten auch:
- Wie im September 2025 angekündigt, erarbeitet das Team der SBEV aktuell eine Mehrkostenvorlage. Nötig wird sie durch die damals skizzierte angespannte Marktlage beim Schieneninfrastrukturbau. Diese Mehrkostenvorlage wird 2026 vorbereitet und soll 2027 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden. Dann wird sie öffentlich, und wir werden wie gewohnt dazu kommunizieren.
- Zugleich ist es haushaltsrechtlich und formell notwendig, Mehrbedarfe mit Vorlauf anzumelden – auch dann, wenn sie noch nicht präzise und belastbar beziffert werden können. Bei den 72 Millionen Euro handelt es sich um eine solche Haushaltsanmeldung (siehe Jahresabschluss 2025 der Stadt, S. 131 (PARLIS - Jahresabschluss 2025 inklusive Finanzcontrollingbericht 2025)). Sie basiert auf einer vorläufigen Schätzung und wird von der Mehrkostenvorlage präzisiert.
Unsere Aussage aus dem September 2025, dass bis 2027 alle nötigen Ausgaben vom vorhandenen (und bereits beschlossenen) Budget in Höhe von 515 Millionen gedeckt sind, hat davon unabhängig weiterhin Bestand. Beide oben beschriebenen Vorgänge – Mehrkostenvorlage und Haushaltsanmeldung – zielen auf die Zeit danach ab.
Sie haben weitere Fragen?
Dann freuen wir uns über Ihre Nachricht! Ihre Ansprechpartnerinnen Franziska Roth und Anna Holthaus sind für Sie erreichbar: Montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr telefonisch unter 0171 862 41 85, per E-Mail über info(at)sbev-frankfurt.de.