Die Vorplanung läuft - was passiert im Projekt "Verlängerung U4"?

Die Stadtverordnetenversammlung hat Ende Februar 2025 (§ 5776, M 16) die in der Machbarkeitsstudie (PDF) (= Grundlagenermittlung) ermittelte Vorzugsvariante 3i beschlossen. Mit diesem Beschluss haben die Stadtverordneten die SBEV - Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH beauftragt, in die tiefere Planung einzusteigen. Das heißt: Die SBEV nimmt in Zusammenarbeit mit den seit der Machbarkeitsstudie eingebundenen städtischen Fachinstanzen sowie Expert:innen die Vorplanung auf.

Was wird in der Vorplanung untersucht?

In dieser frühen Projektphase, der Vorplanung, werden die tatsächliche Streckenführung der U4-Verlängerung von der Bockenheimer Warte nach Ginnheim und die genauen Stationslagen untersucht. Dabei ist eine wesentliche Voraussetzung für eine zielgerichtete und zukunftsfeste, nachhaltige Planung der Verlängerung, dass im Rahmen der Vorplanung auch die komplexe Beziehung zwischen der Stadtbahntrasse und der Rosa-Luxemburg-Straße ergebnisoffen und umfassend untersucht wird.  

Wie bereits in der Machbarkeitsstudie, werden im Rahmen der Vorplanung mögliche Varianten unter den Aspekten der "Ökologie", "Ökonomie", "Soziokultur", "Städtebau & Standort" und "Prozesse" betrachtet. Dabei werden auch Erschließungswirkungen und verkehrliche Auswirkungen sowie städtebauliche Aspekte und Entwicklungspotenziale, beispielsweise Wohn- und Freiraumpotenziale, betrachtet und untersucht. All das geschieht in Zusammenarbeit mit den städtischen Fachinstanzen, die seit der Machbarkeitsstudie eng in das Projekt eingebunden und beteiligt sind.  

Um das Projekt “Verlängerung U4” hinsichtlich seiner Auswirkungen fundiert bewerten und belastbare Aussagen treffen zu können, werden bei der Vorplanung zudem auch die folgenden Punkte betrachtet: 

  • Für den nördlichen Abschnitt zwischen Bundesbank und Ginnheim wird eine hydrogeologische Abschätzung durch Expert:innen vorgenommen, um mögliche Auswirkungen eventueller Tiefbauwerke zu prüfen.  
  • Das bereits für die Machbarkeitsstudie erstellte Grundwassermodell und -monitoring wird mit Blick auf ein mögliches Planfeststellungsverfahren fortgeführt und weiterentwickelt.  
  • Um mögliche verkehrliche Auswirkungen der zu betrachtenden Varianten auf den Stadtteil Ginnheim wie auch Frankfurt zu untersuchen und darzustellen, wird eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt.
  • Darüber hinaus werden für das gesamte Projektgebiet mögliche Betroffenheiten geprüft, der ober- und unterirdische Bestand wird detailliert erfasst und der gesamte Projektkorridor digital modelliert. Zudem wird der Baugrund untersucht und die tunnelbautechnischen Betrachtungen werden fortgeführt.  
  • Die für die Machbarkeitsstudie eingeführte Nachhaltigkeitsbetrachtung und -bewertungsmatrix wird weiterentwickelt und fortgeschrieben.  
Was ist das Ziel der Vorplanung?

Ziel der Projektphase "Vorplanung" ist es, die innerhalb des beschlossenen Trassenkorridors der Vorzugsvariante 3i machbaren Varianten vollumfänglich zu bewerten und für die Stadtverordnetenversammlung eine Entscheidungsgrundlage für eine Variante vorzubereiten. Wie die Machbarkeitsstudie, werden auch die Vorplanung sowie die darin empfohlene/n Variante/n für die U4-Verlängerung den politischen Gremien und der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit einer fundierten Entscheidungsgrundlage können die Stadtverordneten als gewählte Interessensvertreter:innen der Menschen in Frankfurt am Main entscheiden, welche Variante weiter beplant werden soll (= Vorplanungsbeschluss).  

Wie geht es nach der Vorplanung weiter?

Ziel der Vorplanung ist es, der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich Ende 2026 eine entsprechende Entscheidungsvorlage für einen Vorplanungsbeschluss vorzulegen. Nach dem Vorplanungsbeschluss folgen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, in der das mögliche Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Diese Projektphase schließt mit einem erforderlichen Planfeststellungsbeschluss ab, mit welchem Baurecht geschaffen wird.  

Mögliche Auswirkungen des Projektes werden auch im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens umfassend geprüft. Aus dieser Prüfung können Auflagen für die Vorhabenträgerin resultieren. Während des Planfeststellungsverfahrens wird die Öffentlichkeit durch Auslegen der Planunterlagen beteiligt, mögliche Einwände und Stellungnahmen werden in einem sogenannten Erörterungstermin erörtert.  

Wo finde ich Informationen?

Bis zur Veröffentlichung und Vorstellung der Vorplanung ist der Sachstand des Vortrags des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 24.01.2025 (M 16) gültig.  

Auf der Webseite werden alle wesentlichen Informationen und ein FAQ rund um das Projekt geteilt. Interessierte Bürger:innen können sich bei Fragen und Anliegen über ein Projekt-Telefon (0151/641 52 907) und eine E-Mail-Adresse (verlaengerungu4@sbev-frankfurt.de) direkt an das Projekt-Team wenden.