Das SBEV-Hinweisgebersystem/Vertrauensanwälte

Der nachhaltige Erfolg unseres Unternehmens und der unserer Geschäftspartner:innen basiert auf Integrität und Compliance. Daher hat die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, interner Regularien sowie des Verhaltenskodex für Mitarbeitende und für Geschäftspartner:innen oberste Priorität.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer Mitarbeitenden oder Geschäftspartner:innen Kenntnis zu erhalten und dieses zu unterbinden. Neben der frühzeitigen Aufdeckung ist vor allem die Prävention von Missständen und Risiken das Ziel des SBEV-Hinweisgebersystems. Hinweise von Mitarbeitenden, Geschäftspartner:innen, Kund:innen oder Dritten können zur Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten und zum Abstellen von Missständen führen.

Mit einem unternehmensweiten Hinweisgebersystem bietet die SBEV allen Mitarbeitenden und Dritten ein Instrument, um legales Verhalten im Unternehmenskontext sicherzustellen und Verstöße aufzudecken. Liegen Verdachtsmomente für Risiken bzw. Fehlverhalten im Bereich wirtschaftskrimineller Handlungen, anderer Straftaten oder schwerer Unregelmäßigkeiten sowie Menschenrechts- und Umweltverletzungen bei der SBEV bzw. entlang der Lieferkette vor, steht jedem Hinweisgebenden die Möglichkeit offen, sich an das Compliance Management der SBEV und / oder die Vertrauensanwälte der SBEV zu wenden. Durch ihre anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und ihr Zeugnisverweigerungsrecht schützen die Vertrauensanwälte die hinweisgebenden Personen vor einer Offenlegung ihrer Identität. Deren Namen werden gegenüber der SBEV nicht offengelegt, es sei denn, die Betreffenden wünschen dies und stimmen dem ausdrücklich und schriftlich zu. Daneben besteht in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit, sich an die zuständigen Behörden zu wenden. Fragen hierzu können an das Compliance Management oder die Vertrauensanwälte der SBEV gerichtet werden. Für den Fall von Hinweisen auf Datenschutzverstöße wenden Sie sich bitte an: datenschutz@sbev-frankfurt.de.

Die Basis des SBEV-Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Dadurch wird der bestmögliche Schutz des Hinweisgebenden und aller von dem Fehlverhalten und seiner Aufklärung betroffenen Personen sichergestellt. Das faire Verfahren schließt insbesondere auch die Möglichkeit der Abgabe anonymer Meldungen und den Austausch darüber ein. Dabei ist für die SBEV selbstverständlich, dass Hinweisgebende und alle Personen, die bei der Untersuchung mitwirken, nicht benachteiligt werden. Ein missbräuchlicher Umgang des Hinweisgebersystems wird nicht geduldet. Es gilt die Unschuldsvermutung, bis das Fehlverhalten erwiesen ist. Der vertrauliche Umgang mit Hinweisen ist dabei für die SBEV von oberster Priorität.

Nähere Informationen zu dem Hinweisgebersystem und insbesondere dem Verfahren können Sie der Verfahrensordnung des SBEV-Hinweisgebersystems entnehmen.

Kontakt zu dem SBEV-Hinweisgebersystem/Vertrauensanwälte

Compliance Management

Katharina Ganß
Chief Compliance Officer
E-Mail: k.ganss@vgf-ffm.de
E-Mail: compliance@vgf-ffm.de

Nina Brzoza
Compliance Managerin
E-Mail: n.brzoza@vgf-ffm.de
E-Mail: compliance@vgf-ffm.de

Vertrauensanwälte

Dr. Caroline Jacob
Telefon: 069 / 710 3333 0
Mobil: 0170 / 2160160
E-Mail: dr-jacob@dr-buchert.de

Dr. Rainer Buchert (Vertretung)
Telefon: 069 / 710 3333 0
Mobil: 06105 / 921355
E-Mail: dr-buchert@dr-buchert.de

Buchert Jacob Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Kaiserstraße 22, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 710 3333 0
Fax: 069 / 710 3444 4

Internet: Ombudsmann - Ombudsfrau - Rechtsanwalt - Hinweisgebersystem - Compliance (ombudsperson-frankfurt.de)

Für vertrauliche Meldungen an die Vertrauensanwälte, nutzen Sie gern auch das Kontaktformular: https://report.ombudsperson-frankfurt.de/de?c=SBEV

For confidential whistleblower report in English you are invited to use the contact form in English: https://report.ombudsperson-frankfurt.de/en?c=SBEV

Infos in Leichter Sprache

Meldestelle für vertrauliche Hinweise

Senden Sie unserer Meldestelle Ihre Hinweise über die Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH, kurz: SBEV

Zum Beispiel:

  • Wenn jemand Regeln oder das Gesetz bricht
  • Wenn jemand betrügt
  • Wenn jemand Geld-Geschenke gibt oder annimmt
  • Wenn jemand der SBEV Geld klaut

Unser Unternehmen und unsere Geschäfts-Partner und Geschäfts-Partnerinnen sollen erfolgreich sein. 
Dafür sind Ehrlichkeit und Regeln wichtig. 
Deshalb halten wir uns an Gesetze und an Vorschriften.
Und an unsere Sammlung von Regeln zum Verhalten und zum Umgang mit Menschen. Diese Regeln gelten für alle Mitarbeitenden und Geschäfts-Partner und Geschäfts-Partnerinnen.  Sie sind für uns besonders wichtig.

Bei der SBEV sollen alle fair zueinander und ehrlich sein. 
Deshalb müssen wir über schlechtes Verhalten Bescheid wissen. 
Und wir müssen es stoppen. 

Unsere Meldestelle für vertrauliche Hinweise hilft dabei. 
Die Meldestelle soll Probleme früh erkennen und verhindern. 
Diese Gruppen können uns Hinweise geben:

  • Mitarbeitende
  • Geschäfts-Partner und Geschäfts-Partnerinnen
  • andere Personen. So können wir Straftaten aufdecken und Probleme lösen.

Meldestelle: Regeln einhalten und schützen

Die Meldestelle hilft, dass alle sich an die Regeln halten.
Mitarbeitende und andere Personen können dort Probleme melden.

Die Meldestelle schützt:

  • die Person, die einen Hinweis gibt.
  • die Personen, über die gesprochen wird.

Man kann auch ohne Namen einen Hinweis geben.
Danach wird geprüft, ob die Meldung stimmt.
Niemand darf Nachteile haben, nur weil er etwas meldet.

Wichtig: Alle sind unschuldig.
Bis bewiesen ist, dass jemand etwas falsch gemacht hat.

Die SBEV behandelt alle Hinweise streng geheim.

Wer einen Verdacht hat: Der kann sich melden. 
Das gilt für Betrug, Diebstahl und andere Straftaten. 
Oder für große Probleme im Unternehmen. 
Bei einem Verdacht, dass die SBEV sich nicht an Menschen-Rechte oder Umwelt-Schutz hält. 
Oder auch Geschäfts-Partner und Geschäfts-Partnerinnen der SBEV. 

Wenn Sie einen Hinweis geben wollen: 
Dann wenden Sie sich an die Meldestelle.

  • Die Meldestelle darf den Namen der Hinweisgeber-Person nur in seltenen Ausnahmen weitergeben.
  • Der Arbeitgeber erfährt den Namen der Person nicht.
  • Nur, wenn die Person es ausdrücklich schriftlich erlaubt: 
    Dann erfährt der Arbeitgeber den Namen der Person.

In einigen Fällen kann man sich auch direkt an die Behörden wenden. Bei Fragen dazu hilft die Meldestelle weiter.

Für vertrauliche Hinweise an die Meldestelle können Sie auch das Kontakt-Formular nutzen.

Jemand hat sich nicht an den Datenschutz gehalten. Und Sie wollen es melden? Dann wenden Sie sich an: datenschutz@sbev-frankfurt.de.

Mehr Informationen zur Meldestelle und dem Verfahren finden Sie hier: Verfahrensordnung des SBEV-Hinweisgebersystems